Neben
diesem Flohmarkt finden aber auch sonst im Gemeinschaftszentrum noch jede Menge
Veranstaltungen statt. Fragen und gucken kostet nix! Viel Spaß! (eb/em)
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Alles
beim alten, und doch anders Partnerwechsel bei Hebrock & Proß
Die
neue Firma von aussen
und
von innen
Wer
in der letzten Zeit den Breitenweg in Bremen entlang gefahren ist, der hat sich
vielleicht darüber gewundert, daß das Firmenlogo der Firma
pc.Spezialist nicht mehr zu finden ist, und hinter dem neuen Outfit schon einen
neuen Inhaber vermutet. Doch dem ist nicht so. Geändert hat sich lediglich
der Kooperationspartner der Firma Hebrock & Proß GmbH.
Aber
alles der Reihe nach. Die Hebrock & Proß GmbH wurde 1991 mit dem
ersten Geschäft in Hamburg gegründet. Bald folgte eine Schwesterfirma
in Hannover und Ende des Jahres 1992 ein weiteres Geschäft in Hamburg.
Seit Juli 1994 ist die Firma auch in Bremen vertreten. Seit dieser Zeit war sie
auch Mitglied der Franchisekette pc.Spezialist. Zum ersten Juli diesen Jahres
dann wurde der Wechsel zur BEMI Kooperation vollzogen. Die BEMI ist seit ca. 8
Jahren am Markt und mit über 300 Partnern bundesweit vertreten. Der
Wechsel erfolgte u.a. aus dem Grund, dass z.B. die Mitgliedsbeiträge im
Vergleich zum vorherigen Partner um ein wesentliches geringer sind, und das so
gesparte Geld in die Schaffung von Arbeitsplätzen investiert werden kann,
was sich wiederum auf den Kundenservice positiv auswirkt. Auch der
Firmenkundenservice ist nun viel umfangreicher. Da jetzt auch auf externe
Mitarbeiter zurückgegriffen werden kann, ist nun fast jedes Problem
lösbar. Angeboten werden können die Installation von Netzwerken auf
Novell und NT Basis, Wartungs und Serviceverträge, Elektronikversicherung
sowie die verschiedensten Anwenderschulungen. Daneben gibt es auch die
Möglichkeit von Leasing und Finanzierung und in der Zukunft auch ein
Mietkonzept.
Das
Kerngeschäft besteht aus dem Vertrieb von PC Hard- und Software, ISDN und
Mobilfunkanschlüssen sowie den dazugehörigen Produkten. Die
größte Stärke ist nach eigenen Angaben die individuelle
Konfiguration von PC Systemen mit sehr kurzer Lieferzeit. Durch den eigenen
Werkstattservice im Haus gilt das auch für die Reparaturzeiten. Die
Mitarbeiter der Technik stehen den Kunden jederzeit für technische und
anwendungsspezifische Fragen zur Verfügung. Abschluß von
Garantieverlängerungen und Vorortservice sind genauso möglich wie
Anlieferung der Systeme oder Installationsservice. Darüberhinaus ist die
Firma Microsoft Handelspartner 99, Epson Fachhändler und
Stützpunkthändler Bremen für Iiyama Monitore.
Die
Geschäftsführer Herr Hebrock, Herr Püster und Herr Proß
sind sich mit den Mitarbeitern einig, dass sich an der bewährten
Qualität nichts geändert hat, neu ist nur der Kooperationspartner.
Somit ist alles beim Alten und doch alles neu und irgendwie besser. Wer sich
selbst überzeugen möchte, der schaue doch einfach mal am Breitenweg
53 vorbei. Trotz Innenstadtlage stehen direkt vor der Tür Parkplätze
zur Verfügung. Telefonisch ist die Firma unter 0421/1655607 zu erreichen.
(eb/em)
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MARKENGRABBING
Zum Abmahnwesen im Internet
Ein
Aufschrei geht durch die Internet-Gemeinde. Grund: Hundertfach werden Anbieter
von Internet-Dienstleistungen wegen des Führens markenrechtlich
geschützter Begriffe auf deren Websites anwaltlich abgemahnt und zur Kasse
gebeten. Bei den Begriffen handelt es sich um im Internet allgemein verwendete
Begriffe wie “webspace”, “site promotion” oder
“explorer”. Diese Praxis wird daher als
“Markengrabbing” bezeichnet.
Hintergrund
Die
Abmahnungen werden damit begründet, daß die Begriffe
“Webspace”, “site promotion” und “Explorer”
beim Patentamt eingetragen sind. Ist die Marke oder das Geschäftsverfahren
erst mal vom Patentamt in Jena eingetragen, so steht dem Markenführer
Schutz nach dem Markengesetz zu. Dabei spielt es grundsätzlich keine
Rolle, ob die Marke durch den Markenführer genutzt wird oder zu welchem
Zweck die Eintragung erfolgt, da das Bundespatentamt keine diesbezüglichen
Prüfungen vornimmt. Das Patentamt ist nach geltender Gesetzeslage - grob
gesagt - nur zur kursorischen Prüfung verpflichtet. Bei den
geschützten Begriffen handelt es sich, davon mag sich der User durch
Eingabe in eine Suchmaschine seines Vertrauens überzeugen, um im Internet
zigtausendfach benutzte Wendungen. Der Markenführer wird also zahlreiche
Anbieter von Websites abmahnen können, sofern diese die jeweiligen
Begriffe im geschäftlichen Verkehr verwenden. Zielgruppe sind daher in
aller erster Linie Provider, keinesfalls aber private Website-Betreiber, da
hier keine Benutzung im geschäftlichen Verkehr vorliegen kann. Oftmals
fürchten die Abgemahnten die Kosten einer gerichtlichen
Auseinandersetzung, die sich ohne weiteres auf 15.000,- DM belaufen
können, und unterzeichnen die Abmahnung und zahlen die bis dahin
angefallenen Anwaltskosten in Höhe von etwa 1.800,- DM.
Gang
des Abmahnverfahrens
Ist
der potentiell Abzumahnende ausfindig gemacht, so kann diesem eine
“strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung” ins
Haus übersendet werden. Der Abgemahnte wird hierin aufgefordert, die
Erklärung zu unterzeichnen und innerhalb einer bestimmten Frist, zumeist
etwa einer Woche, zurückzusenden. Die Erklärung sieht dabei vor,
daß der Verletzer - also der Abgemahnte - das Führen des Begriffes
unterläßt und sich verpflichtet, eine Vertragsstrafe zu zahlen,
falls er sich nicht an die übernommene Verpflichtung hält. Die Kosten
dieser anwaltlichen Abmahnung sind vom Abgemahnten zu tragen, sofern er die
Erklärung unterzeichnet. Wird die Erklärung nicht innerhalb der
gesetzten Frist abgegeben, kann der Markenführer den Erlaß einer
einstweiligen Verfügung beantragen. Freilich muß er sich hierzu
beeilen, da die Gerichte eine derartige Verfügung nur dann erlassen, wenn
seit Kenntnis des Verstoßes etwa 4 Wochen vergangen sind. Läßt
der Markenführer die Frist verstreichen, ohne eine einstweilige
Verfügung zu beantragen, so kann er dennoch in einem ganz normalen
Verfahren darauf klagen, daß der Abgemahnte nicht befugt ist, die
jeweiligen Begriffe zu führen.
Möglichkeiten
des Ab
gemahnten
Welche
Möglichkeiten hat der von einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
Betroffene nun? Zunächst ist klarzustellen, daß sich der Verwender
der geschützten Marke der strafbewehrten Unterlassungserklärung und
der damit verbundenen Anwaltskosten grundsätzlich nicht dadurch entziehen
kann, daß er den Begriff einfach nicht mehr verwendet. Will er sich zur
Wehr setzen, so wird er es auf ein gerichtliches Verfahren mit einem
erheblichen Kostenrisiko ankommen lassen und zuwarten, bis der Gegner die
Gerichte bemüht. Es besteht aber auch die Möglichkeit, selbst in die
Offensive zu gehen und vor dem Landgericht, das bei derartigen Streitigkeiten
zuständig ist, zu klagen. Dies hat den Vorteil, daß der Betroffene
sich das Landgericht aussuchen kann und deshalb keine langwierigen Reisen
für Gerichtsverhandlungen auf sich nehmen muß.
Überläßt er dagegen dem Markenführer die Initiative, so
kann dieser sich ein ihm genehmes Landgericht aussuchen, da bei derartigen
internetmäßigen Streitigkeiten eine bundesweite Zuständigkeit
aller Landgerichte angenommen wird. Freilich hat die gerichtliche
Auseinandersetzung nur dann Sinn, wenn die markenrechtlich geschützten
Begriffe vom Abgemahnten selbst nicht als Marke oder zur Kennzeichnung benutzt
wird. Dies hängt vom Einzelfall ab, ist aber dann anzunehmen, wenn die
Begriffe “Webspace” oder “Explorer” - grob gesagt - als
beschreibende Angaben für eine Dienstleistung oder Ware benutzt werden.
Dr.
Frank Alpert Rechtsanwalt
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200
Meter weiter
Die
neuen Räumlichkeiten unter der Adresse Vor dem Deich in Weyhe
Wer
sich bisher in den letz-ten 8 Jahren mit seinen Computerproblemen in die Dreyer
Str. 50 in Weyhe an die Firma Computer Innovation gewandt hat, der wird dort
jetzt vor verschlossener Tür stehen. Aber keine Sorge, die Firma
schließt nicht ihre Pforten, bzw. nur die unter der alten Adresse.
Für die bewährte Betreuung und Qualität muß man sich jetzt
lediglich 200 Meter weiter zum neuen Standort Vor dem Deich 6 in Weyhe
bemühen. Dort erwarten einen dann allerdings neue Geschäfts- und
Ausstellungsräume nach dem neuesten Stand der Technik.
Die
Firma Computer Innovation hat vor 9 Jahren mit der Beratung, Planung und
Ausführung von Novell Netzwerken begonnen. Im Laufe der Jahre erweiterte
sich die Angebotspalette. So werden nun geschäftliche wie auch private PC-
und Netzwerkanwender gleichermaßen und individuell betreut. Die
Mitarbeiter installieren und betreuen Novell- und Microsoftnetzwerke, planen
die Infrastruktur für Netzwerke und führen diese aus. Desweiteren
wird ein Vor-Ort-Service sowohl für den geschäftlichen wie auch
für den privaten Anwender geboten. In der eigenen Reparaturwerkstatt, die
ein umfangreiches Ersatzteillager vorhält, finden kurzfristige und
fachgerechte Reparaturen statt.
Da
die Firma eine Partnerschaft mit der Akcent Computerpartner AG eingegangen ist,
können dem privaten PC-Anwender attraktive Angebote aus allen Bereichen
der Computertechnik gemacht werden. Daneben wird auch in den neuen
Geschäftsräumen eine Produktpalette von speziellem Zubehör,
Netzwerkprodukten, Computerkabeln etc. jederzeit bereitgehalten.
Jeder
Kunde ist herzlich willkommen, denn Kundennähe und Betreuung werden bei
der Computer Innovation groß geschrieben. Neben jeder Menge Service gibt
es auch voll installierte, Y2000 - fähige Systeme. Und Fragen werden
jederzeit gern beantwortet, garantiert ohne teure Hotlinewarteschleife. Am
besten überzeugen Sie sich selbst. Informationen unter: Telefon
04203/5910. (eb/em)
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Neues
bei Nordcom
Die
Firma Nordcom, ansässig in Bremen, hat es sich von Anfang an zur Aufgabe
gemacht, günstige und kundenfreundliche Telekommunikationsleistungen in
Bremen und Bremerhaven anzubieten. Dieses möchte sie jetzt mit neuen
Angeboten im Internet-Bereich unter Beweis stellen. Ab 1. Oktober gibt es
für viele Bereiche der Telefonie zum Teil erhebliche Preissenkungen. So
zum Beispiel bei der internationalen Telefonie bis zu 50 Pfennig pro Minute.
Damit möchte die Firma ihre Wettbewerbsfähigkeit unter Beweis stellen
und das nicht nur für Ortstarife, die hier bis 50 Kilometer um Bremen
gelten.
Für
den Kunden, der zugleich Internet- und Telefon-Kunde ist, hält die Firma
Nordcom Internet-Telefonie-Pakete bereit, die nach Angaben bisher in Bremen
einzigartig sind. So gibt es spezielle Kombi-Angebote zum Surfen und
Telefonieren für Eigner von analogen Telefonanschlüssen, für
Kunden mit ISDN-Anschluß und für ISDN-Benutzer mit
Internetanschluß, die viel surfen. Hier besteht z.B. die
Möglichkeit, beide ISDN-Kanäle zu bündeln, so daß mit 128
Kbit/s gesurft werden kann - ppp Multilink.
Desweiteren
bietet die Firma ihren Kunden sehr günstige Tarife für nationale
Gespräche, die tagsüber geführt werden, natürlich bei
sekundengenauer Abrechnung.
Wer
gerne mehr wissen und sich näher informieren möchte, der kann das
täglich zum Ortstarif von 8.00 bis 22.00 Uhr unter der Hotline
0180/1027000. (eb/em)