Ausgabe 10/99

Inhaltsverzeichnis


1. Computerflohmarkt


im GZOAm Sonntag, den 17. Oktober 1999, findet im Gemeinschaftszentrum Obervieland von 10.00 bis 16.00 Uhr ein Computerflohmarkt statt.
Dieser Flohmarkt ist ausschließlich für Privatleute gedacht, die auf diesem Wege ihre gebrauchte oder unbenutzte Hard- und Software an den Mann/die Frau bringen möchten. Händler werden zu dieser Veranstaltung nicht zugelassen! Die für diesen Markt erforderlichen Tische und Stromanschlüsse werden vom GZO zur Verfügung gestellt. Um diese technischen Voraussetzungen dann auch zur allgemeinen Zufriedenheit realisieren zu können, sind Anmeldungen unbedingt erforderlich. Bis zum 13. Oktober, von 9.00 bis 14.00 Uhr ist eine Anmeldung bzw. Tischreservierung noch möglich. Aber vielleicht sollte man ja nicht bis zum letzten Augenblick warten, das erleichtert die Vorbereitungen.
Der Preis pro Tisch 70 x 140 cm beträgt 10,- DM. Der Eintritt an diesem Tag ist für die Besucher, egal welchen Alters, frei! Für Getränke und Essen während der Veranstaltung ist gesorgt. Wer gerne noch weitere Infos haben oder sich anmelden möchte, der rufe am besten unter Telefon 0421/824030 mal im Gemeinschaftszentrum an. Man kann aber auch den digitalen Weg wählen unter www.Bremer-Buergerhaeuser.de.
Neben diesem Flohmarkt finden aber auch sonst im Gemeinschaftszentrum noch jede Menge Veranstaltungen statt. Fragen und gucken kostet nix! Viel Spaß! (eb/em)




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Alles beim alten, und doch anders Partnerwechsel bei Hebrock & Proß

Die neue Firma von aussen und von innen


Wer in der letzten Zeit den Breitenweg in Bremen entlang gefahren ist, der hat sich vielleicht darüber gewundert, daß das Firmenlogo der Firma pc.Spezialist nicht mehr zu finden ist, und hinter dem neuen Outfit schon einen neuen Inhaber vermutet. Doch dem ist nicht so. Geändert hat sich lediglich der Kooperationspartner der Firma Hebrock & Proß GmbH.


Aber alles der Reihe nach. Die Hebrock & Proß GmbH wurde 1991 mit dem ersten Geschäft in Hamburg gegründet. Bald folgte eine Schwesterfirma in Hannover und Ende des Jahres 1992 ein weiteres Geschäft in Hamburg. Seit Juli 1994 ist die Firma auch in Bremen vertreten. Seit dieser Zeit war sie auch Mitglied der Franchisekette pc.Spezialist. Zum ersten Juli diesen Jahres dann wurde der Wechsel zur BEMI Kooperation vollzogen. Die BEMI ist seit ca. 8 Jahren am Markt und mit über 300 Partnern bundesweit vertreten. Der Wechsel erfolgte u.a. aus dem Grund, dass z.B. die Mitgliedsbeiträge im Vergleich zum vorherigen Partner um ein wesentliches geringer sind, und das so gesparte Geld in die Schaffung von Arbeitsplätzen investiert werden kann, was sich wiederum auf den Kundenservice positiv auswirkt. Auch der Firmenkundenservice ist nun viel umfangreicher. Da jetzt auch auf externe Mitarbeiter zurückgegriffen werden kann, ist nun fast jedes Problem lösbar. Angeboten werden können die Installation von Netzwerken auf Novell und NT Basis, Wartungs und Serviceverträge, Elektronikversicherung sowie die verschiedensten Anwenderschulungen. Daneben gibt es auch die Möglichkeit von Leasing und Finanzierung und in der Zukunft auch ein Mietkonzept.


Das Kerngeschäft besteht aus dem Vertrieb von PC Hard- und Software, ISDN und Mobilfunkanschlüssen sowie den dazugehörigen Produkten. Die größte Stärke ist nach eigenen Angaben die individuelle Konfiguration von PC Systemen mit sehr kurzer Lieferzeit. Durch den eigenen Werkstattservice im Haus gilt das auch für die Reparaturzeiten. Die Mitarbeiter der Technik stehen den Kunden jederzeit für technische und anwendungsspezifische Fragen zur Verfügung. Abschluß von Garantieverlängerungen und Vorortservice sind genauso möglich wie Anlieferung der Systeme oder Installationsservice. Darüberhinaus ist die Firma Microsoft Handelspartner 99, Epson Fachhändler und Stützpunkthändler Bremen für Iiyama Monitore.


Die Geschäftsführer Herr Hebrock, Herr Püster und Herr Proß sind sich mit den Mitarbeitern einig, dass sich an der bewährten Qualität nichts geändert hat, neu ist nur der Kooperationspartner. Somit ist alles beim Alten und doch alles neu und irgendwie besser. Wer sich selbst überzeugen möchte, der schaue doch einfach mal am Breitenweg 53 vorbei. Trotz Innenstadtlage stehen direkt vor der Tür Parkplätze zur Verfügung. Telefonisch ist die Firma unter 0421/1655607 zu erreichen. (eb/em)




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MARKENGRABBING Zum Abmahnwesen im Internet


Ein Aufschrei geht durch die Internet-Gemeinde. Grund: Hundertfach werden Anbieter von Internet-Dienstleistungen wegen des Führens markenrechtlich geschützter Begriffe auf deren Websites anwaltlich abgemahnt und zur Kasse gebeten. Bei den Begriffen handelt es sich um im Internet allgemein verwendete Begriffe wie “webspace”, “site promotion” oder “explorer”. Diese Praxis wird daher als “Markengrabbing” bezeichnet.
Hintergrund
Die Abmahnungen werden damit begründet, daß die Begriffe “Webspace”, “site promotion” und “Explorer” beim Patentamt eingetragen sind. Ist die Marke oder das Geschäftsverfahren erst mal vom Patentamt in Jena eingetragen, so steht dem Markenführer Schutz nach dem Markengesetz zu. Dabei spielt es grundsätzlich keine Rolle, ob die Marke durch den Markenführer genutzt wird oder zu welchem Zweck die Eintragung erfolgt, da das Bundespatentamt keine diesbezüglichen Prüfungen vornimmt. Das Patentamt ist nach geltender Gesetzeslage - grob gesagt - nur zur kursorischen Prüfung verpflichtet. Bei den geschützten Begriffen handelt es sich, davon mag sich der User durch Eingabe in eine Suchmaschine seines Vertrauens überzeugen, um im Internet zigtausendfach benutzte Wendungen. Der Markenführer wird also zahlreiche Anbieter von Websites abmahnen können, sofern diese die jeweiligen Begriffe im geschäftlichen Verkehr verwenden. Zielgruppe sind daher in aller erster Linie Provider, keinesfalls aber private Website-Betreiber, da hier keine Benutzung im geschäftlichen Verkehr vorliegen kann. Oftmals fürchten die Abgemahnten die Kosten einer gerichtlichen Auseinandersetzung, die sich ohne weiteres auf 15.000,- DM belaufen können, und unterzeichnen die Abmahnung und zahlen die bis dahin angefallenen Anwaltskosten in Höhe von etwa 1.800,- DM.
Gang des Abmahnverfahrens
Ist der potentiell Abzumahnende ausfindig gemacht, so kann diesem eine “strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung” ins Haus übersendet werden. Der Abgemahnte wird hierin aufgefordert, die Erklärung zu unterzeichnen und innerhalb einer bestimmten Frist, zumeist etwa einer Woche, zurückzusenden. Die Erklärung sieht dabei vor, daß der Verletzer - also der Abgemahnte - das Führen des Begriffes unterläßt und sich verpflichtet, eine Vertragsstrafe zu zahlen, falls er sich nicht an die übernommene Verpflichtung hält. Die Kosten dieser anwaltlichen Abmahnung sind vom Abgemahnten zu tragen, sofern er die Erklärung unterzeichnet. Wird die Erklärung nicht innerhalb der gesetzten Frist abgegeben, kann der Markenführer den Erlaß einer einstweiligen Verfügung beantragen. Freilich muß er sich hierzu beeilen, da die Gerichte eine derartige Verfügung nur dann erlassen, wenn seit Kenntnis des Verstoßes etwa 4 Wochen vergangen sind. Läßt der Markenführer die Frist verstreichen, ohne eine einstweilige Verfügung zu beantragen, so kann er dennoch in einem ganz normalen Verfahren darauf klagen, daß der Abgemahnte nicht befugt ist, die jeweiligen Begriffe zu führen.
glichkeiten des Ab gemahnten
Welche Möglichkeiten hat der von einer strafbewehrten Unterlassungserklärung Betroffene nun? Zunächst ist klarzustellen, daß sich der Verwender der geschützten Marke der strafbewehrten Unterlassungserklärung und der damit verbundenen Anwaltskosten grundsätzlich nicht dadurch entziehen kann, daß er den Begriff einfach nicht mehr verwendet. Will er sich zur Wehr setzen, so wird er es auf ein gerichtliches Verfahren mit einem erheblichen Kostenrisiko ankommen lassen und zuwarten, bis der Gegner die Gerichte bemüht. Es besteht aber auch die Möglichkeit, selbst in die Offensive zu gehen und vor dem Landgericht, das bei derartigen Streitigkeiten zuständig ist, zu klagen. Dies hat den Vorteil, daß der Betroffene sich das Landgericht aussuchen kann und deshalb keine langwierigen Reisen für Gerichtsverhandlungen auf sich nehmen muß. Überläßt er dagegen dem Markenführer die Initiative, so kann dieser sich ein ihm genehmes Landgericht aussuchen, da bei derartigen internetmäßigen Streitigkeiten eine bundesweite Zuständigkeit aller Landgerichte angenommen wird. Freilich hat die gerichtliche Auseinandersetzung nur dann Sinn, wenn die markenrechtlich geschützten Begriffe vom Abgemahnten selbst nicht als Marke oder zur Kennzeichnung benutzt wird. Dies hängt vom Einzelfall ab, ist aber dann anzunehmen, wenn die Begriffe “Webspace” oder “Explorer” - grob gesagt - als beschreibende Angaben für eine Dienstleistung oder Ware benutzt werden. Dr. Frank Alpert Rechtsanwalt




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200 Meter weiter



Die neuen Räumlichkeiten unter der Adresse Vor dem Deich in Weyhe

Wer sich bisher in den letz-ten 8 Jahren mit seinen Computerproblemen in die Dreyer Str. 50 in Weyhe an die Firma Computer Innovation gewandt hat, der wird dort jetzt vor verschlossener Tür stehen. Aber keine Sorge, die Firma schließt nicht ihre Pforten, bzw. nur die unter der alten Adresse. Für die bewährte Betreuung und Qualität muß man sich jetzt lediglich 200 Meter weiter zum neuen Standort Vor dem Deich 6 in Weyhe bemühen. Dort erwarten einen dann allerdings neue Geschäfts- und Ausstellungsräume nach dem neuesten Stand der Technik.
Die Firma Computer Innovation hat vor 9 Jahren mit der Beratung, Planung und Ausführung von Novell Netzwerken begonnen. Im Laufe der Jahre erweiterte sich die Angebotspalette. So werden nun geschäftliche wie auch private PC- und Netzwerkanwender gleichermaßen und individuell betreut. Die Mitarbeiter installieren und betreuen Novell- und Microsoftnetzwerke, planen die Infrastruktur für Netzwerke und führen diese aus. Desweiteren wird ein Vor-Ort-Service sowohl für den geschäftlichen wie auch für den privaten Anwender geboten. In der eigenen Reparaturwerkstatt, die ein umfangreiches Ersatzteillager vorhält, finden kurzfristige und fachgerechte Reparaturen statt.
Da die Firma eine Partnerschaft mit der Akcent Computerpartner AG eingegangen ist, können dem privaten PC-Anwender attraktive Angebote aus allen Bereichen der Computertechnik gemacht werden. Daneben wird auch in den neuen Geschäftsräumen eine Produktpalette von speziellem Zubehör, Netzwerkprodukten, Computerkabeln etc. jederzeit bereitgehalten.
Jeder Kunde ist herzlich willkommen, denn Kundennähe und Betreuung werden bei der Computer Innovation groß geschrieben. Neben jeder Menge Service gibt es auch voll installierte, Y2000 - fähige Systeme. Und Fragen werden jederzeit gern beantwortet, garantiert ohne teure Hotlinewarteschleife. Am besten überzeugen Sie sich selbst. Informationen unter: Telefon 04203/5910. (eb/em)




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Neues bei Nordcom

Die Firma Nordcom, ansässig in Bremen, hat es sich von Anfang an zur Aufgabe gemacht, günstige und kundenfreundliche Telekommunikationsleistungen in Bremen und Bremerhaven anzubieten. Dieses möchte sie jetzt mit neuen Angeboten im Internet-Bereich unter Beweis stellen. Ab 1. Oktober gibt es für viele Bereiche der Telefonie zum Teil erhebliche Preissenkungen. So zum Beispiel bei der internationalen Telefonie bis zu 50 Pfennig pro Minute.

Damit möchte die Firma ihre Wettbewerbsfähigkeit unter Beweis stellen und das nicht nur für Ortstarife, die hier bis 50 Kilometer um Bremen gelten. Für den Kunden, der zugleich Internet- und Telefon-Kunde ist, hält die Firma Nordcom Internet-Telefonie-Pakete bereit, die nach Angaben bisher in Bremen einzigartig sind. So gibt es spezielle Kombi-Angebote zum Surfen und Telefonieren für Eigner von analogen Telefonanschlüssen, für Kunden mit ISDN-Anschluß und für ISDN-Benutzer mit Internetanschluß, die viel surfen. Hier besteht z.B. die Möglichkeit, beide ISDN-Kanäle zu bündeln, so daß mit 128 Kbit/s gesurft werden kann - ppp Multilink.

Desweiteren bietet die Firma ihren Kunden sehr günstige Tarife für nationale Gespräche, die tagsüber geführt werden, natürlich bei sekundengenauer Abrechnung.

Wer gerne mehr wissen und sich näher informieren möchte, der kann das täglich zum Ortstarif von 8.00 bis 22.00 Uhr unter der Hotline 0180/1027000. (eb/em)