Ausgabe 01/99

Inhaltsverzeichnis


Die Nacht der Spiele



Miteinander/Gegeneinander spielen ist Sinn und Zweck der geplanten NetzNacht





www.lanparty.de


Der Ort des Geschehens, das Bürgerhaus in mahndorf


Viel Technik ist nötig für eine NetzNacht


www.probe42.com


Seinen neuen oder neu zusammengestellten Rechner aufgrund der Präsente des heiligen Abends, kann man am besten gleich wieder schultern und damit zur NetzNacht ins Bürgerhaus Mahndorf gehen.
Computerspiele haben “leider” immer noch den Ruf, daß man durch sie schnell einsam wird. Lange Nächte alleine vor dem Computer scheinen das zu bestätigen. Die Alternative für Spielfans ist bisher das Internet - aber dieses ist nicht nur teuer und langsam sondern leider auch nicht sonderlich gesellig. Seit einiger Zeit gibt es eine andere Möglichkeit, mit anderen Spielefans die aktuellen Spieltitel im Multiplayer zu spielen. In ganz Deutschland finden sogenannte Netzwerkparties statt. Es hat sich sogar eine regelrechte Szene gebildet, die von einer Feier zur anderen fährt (weitere Informationen hierzu unter www. lanparty.de ).
Auch unsere Stadt soll/wird/hat? nun so eine Nacht bekommen. Die NetzNacht98 im Mahndorfer Bürgerhaus, die vom Sonntag, den 27.12.98 bis zum Dienstag, den 29.12.98 stattfindet, ist eine solche Netzwerkfeier. Die Organisatoren stellen ein Hochleistungs- Netzwerk (gesponserte von D-Link), den Strom und ausreichend Platz zur Verfügung - die Gäste bringen den Computer mit und können dann mit anderen Gästen zusammen (oder gegeneinander) Computerspiele spielen. Damit soll ein Beitrag dazu geleistet werden, daß Computer-Spiele in einem anderen Licht gesehen werden - im Multiplayer macht nämlich kein Spiel einsam - auch nicht, wenn man es bis spät in die Nacht spielt. Die NetzNacht soll bei Erfolg in regelmäßigen Abständen stattfinden und wird teilweise durch Sponsoren wie die Firma Game World und die Firma TeraHertz finanziert. Das Eintrittsgeld beträgt bei einer Voranmeldung 20,- DM und beinhaltet alle Stromkosten für die Netzwerkfeier. Wer einfach nur mal schauen möchte, kann für 5,- DM Eintritt Glück haben, noch einen Zuschauerstuhl zu ergattern.
Informationen bekommt man unter www.probe42.com, dort kann man sich auch jederzeit anmelden. Der Einlaß beginnt um 15:00 Uhr am 27.12. Allerdings werden auch Nichtangemeldete hereingelassen, wenn noch Platz zu haben ist. Wir wünschen viel Spaß (eb/ma)







Verbraucherschutz im Internet - Der Arbeitskreis Recht der Initiative bremen multimedial e.V. lädt ein


Das Internet, insbesondere das World Wide Web, bietet eine für Konsumenten attraktive Möglichkeit, sich weltweit über Waren und Dienstleistungen elektronisch zu informieren. Mit den Stichwörtern “electronic commerce” und “virtual shopping” wird die faszinierende Möglichkeit umschrieben, über das Internet Rechtsgeschäfte elektronisch abzuschließen und soweit - die Ware wie Musik, Filme, Software, Bilder, Texte elektronisch vorliegt - auch über das Netz abzuwickeln. Neben dem Kauf von Waren (EDV-Hardware und Software Bücher, Musik-CDs, Kleidung und Haushaltswaren) sind bei den Konsumenten Finanzdienstleistungen und Datenbanken gefragt. Bereits 40 Millionen Menschen nutzen das Internet und können dabei auf mehr als 800 Millionen Web-Pages zugreifen. Dabei steht “Electronik Commerce” trotz mancher Risiken für die Vertragsparteien erst am Anfang einer wohl lebhaften Entwicklung. Bei einem weltweiten Umsatzwachstum von jährlich 25 Milliarden US-Dollar wird nach Angaben des “Handelsblattes” mit einem Umsatz von 1 Billion US-Dollar im Jahr 2001 gerechnet.
Die Risiken resultieren besonders aus technischen und rechtlichen Unsicherheiten. Die über das Netz abgesandten Erklärungen können von Dritten abgefangen, gelesen und manipuliert werden. Anwender können ungewollt auf Weg-Sites Dritter geleitet und zur Mitteilung vertraulicher Informationen und zu Finanztransaktion verleitet werden. Verschlüsselungs- und Signaturverfahren sind weder überall eingeführt noch international genormt. So bleibt der aktuelle Entwurf der EG zu einer Signaturrichtlinie hinter den technischen Standards des entsprechenden deutschen Gesetzes zurück. Aus rechtlicher Sicht bestehen Zweifel, ob oder unter welchen Voraussetzungen elektronische Rechtsgeschäfte wirksam sind. Traditionelle Regeln des Bürgerlichen Rechts wie die Möglichkeit des Widerrufs (§ 130 BGB) laufen im Internet ins Leere. Die Anwendbarkeit verbraucherschützender Vorschriften (Verbraucherkreditgesetz, Haustürengeschäftewiderrufsgesetz) wird bezweifelt. Die Übertragung gesichert scheinender Erkenntnisse aus der Anwendung des AGBG oder des UWG auf elektronischer Werbung und Rechtsgeschäften im Netz begegnet Zweifeln.

Einige der folgenden Themen sollen im Vortrag am 11. Januar 1999 angesprochen werden:
- Welche Formen der Werbung sind im Internet zulässig?
- Wie können AGB bei einem elektronischen Rechtsgeschäft wirksam in den Vertrag einbezogen werden?
- Welche Vertrags- und Haftungsrisiken können dem Verbraucher durch AGB aufgebürdet werden?
- wie wird sich die EG-Richtlinie über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz auf electronic commerce auswirken?
- Findet das Gesetz über den Widerruf von Haustürgeschäften Anwendung?
- Wie lassen sich die Verbraucherrechte im Netz durchsetzten?
Auf diese und andere Fragen wird der referierende Professor Dr. Jürgen Taeger von der Uni Oldenburg eingehen. An diesem Montag sind alle Interessierten eingeladen, sich ab 18.00 Uhr im Technologie-Zentrum Informatik (TZI), Universitätsallee 22 kostenlos über die Problematik Verbraucherschutz im Internet zu informieren. (eb/ma)