Ausgabe 01/99
Die
Nacht der Spiele
Miteinander/Gegeneinander
spielen ist Sinn und Zweck der geplanten NetzNacht
www.lanparty.de
Der
Ort des Geschehens, das Bürgerhaus in mahndorf
Viel
Technik ist nötig für eine NetzNacht
www.probe42.com
Seinen
neuen oder neu zusammengestellten Rechner aufgrund der Präsente des
heiligen Abends, kann man am besten gleich wieder schultern und damit zur
NetzNacht ins Bürgerhaus Mahndorf gehen.
Computerspiele
haben “leider” immer noch den Ruf, daß man durch sie schnell
einsam wird. Lange Nächte alleine vor dem Computer scheinen das zu
bestätigen. Die Alternative für Spielfans ist bisher das Internet -
aber dieses ist nicht nur teuer und langsam sondern leider auch nicht
sonderlich gesellig. Seit einiger Zeit gibt es eine andere Möglichkeit,
mit anderen Spielefans die aktuellen Spieltitel im Multiplayer zu spielen. In
ganz Deutschland finden sogenannte Netzwerkparties statt. Es hat sich sogar
eine regelrechte Szene gebildet, die von einer Feier zur anderen fährt
(weitere Informationen hierzu unter
www.
lanparty.de
).
Auch
unsere Stadt soll/wird/hat? nun so eine Nacht bekommen. Die NetzNacht98 im
Mahndorfer Bürgerhaus, die vom Sonntag, den 27.12.98 bis zum Dienstag, den
29.12.98 stattfindet, ist eine solche Netzwerkfeier. Die Organisatoren stellen
ein Hochleistungs- Netzwerk (gesponserte von D-Link), den Strom und ausreichend
Platz zur Verfügung - die Gäste bringen den Computer mit und
können dann mit anderen Gästen zusammen (oder gegeneinander)
Computerspiele spielen. Damit soll ein Beitrag dazu geleistet werden, daß
Computer-Spiele in einem anderen Licht gesehen werden - im Multiplayer macht
nämlich kein Spiel einsam - auch nicht, wenn man es bis spät in die
Nacht spielt. Die NetzNacht soll bei Erfolg in regelmäßigen
Abständen stattfinden und wird teilweise durch Sponsoren wie die Firma
Game World und die Firma TeraHertz finanziert. Das Eintrittsgeld beträgt
bei einer Voranmeldung 20,- DM und beinhaltet alle Stromkosten für die
Netzwerkfeier. Wer einfach nur mal schauen möchte, kann für 5,- DM
Eintritt Glück haben, noch einen Zuschauerstuhl zu ergattern.
Informationen
bekommt man unter
www.probe42.com,
dort kann man sich auch jederzeit anmelden. Der Einlaß beginnt um 15:00
Uhr am 27.12. Allerdings werden auch Nichtangemeldete hereingelassen, wenn noch
Platz zu haben ist.
Wir
wünschen viel Spaß
(eb/ma)
Verbraucherschutz
im Internet - Der Arbeitskreis Recht der Initiative bremen multimedial e.V.
lädt ein
Das
Internet, insbesondere das World Wide Web, bietet eine für Konsumenten
attraktive Möglichkeit, sich weltweit über Waren und Dienstleistungen
elektronisch zu informieren. Mit den Stichwörtern “electronic
commerce” und “virtual shopping” wird die faszinierende
Möglichkeit umschrieben, über das Internet Rechtsgeschäfte
elektronisch abzuschließen und soweit - die Ware wie Musik, Filme,
Software, Bilder, Texte elektronisch vorliegt - auch über das Netz
abzuwickeln. Neben dem Kauf von Waren (EDV-Hardware und Software Bücher,
Musik-CDs, Kleidung und Haushaltswaren) sind bei den Konsumenten
Finanzdienstleistungen und Datenbanken gefragt. Bereits 40 Millionen Menschen
nutzen das Internet und können dabei auf mehr als 800 Millionen Web-Pages
zugreifen. Dabei steht “Electronik Commerce” trotz mancher Risiken
für die Vertragsparteien erst am Anfang einer wohl lebhaften Entwicklung.
Bei einem weltweiten Umsatzwachstum von jährlich 25 Milliarden US-Dollar
wird nach Angaben des “Handelsblattes” mit einem Umsatz von 1
Billion US-Dollar im Jahr 2001 gerechnet.
Die
Risiken resultieren besonders aus technischen und rechtlichen Unsicherheiten.
Die über das Netz abgesandten Erklärungen können von Dritten
abgefangen, gelesen und manipuliert werden. Anwender können ungewollt auf
Weg-Sites Dritter geleitet und zur Mitteilung vertraulicher Informationen und
zu Finanztransaktion verleitet werden. Verschlüsselungs- und
Signaturverfahren sind weder überall eingeführt noch international
genormt. So bleibt der aktuelle Entwurf der EG zu einer Signaturrichtlinie
hinter den technischen Standards des entsprechenden deutschen Gesetzes
zurück. Aus rechtlicher Sicht bestehen Zweifel, ob oder unter welchen
Voraussetzungen elektronische Rechtsgeschäfte wirksam sind. Traditionelle
Regeln des Bürgerlichen Rechts wie die Möglichkeit des Widerrufs
(§ 130 BGB) laufen im Internet ins Leere. Die Anwendbarkeit
verbraucherschützender Vorschriften (Verbraucherkreditgesetz,
Haustürengeschäftewiderrufsgesetz) wird bezweifelt. Die
Übertragung gesichert scheinender Erkenntnisse aus der Anwendung des AGBG
oder des UWG auf elektronischer Werbung und Rechtsgeschäften im Netz
begegnet Zweifeln.
Einige
der folgenden Themen sollen im Vortrag am 11. Januar 1999 angesprochen werden:
-
Welche Formen der Werbung sind im Internet zulässig?
-
Wie können AGB bei einem elektronischen Rechtsgeschäft wirksam in den
Vertrag einbezogen werden?
-
Welche Vertrags- und Haftungsrisiken können dem Verbraucher durch AGB
aufgebürdet werden?
-
wie wird sich die EG-Richtlinie über den Verbraucherschutz bei
Vertragsabschlüssen im Fernabsatz auf electronic commerce auswirken?
-
Findet das Gesetz über den Widerruf von Haustürgeschäften
Anwendung?
-
Wie lassen sich die Verbraucherrechte im Netz durchsetzten?
Auf
diese und andere Fragen wird der referierende Professor Dr. Jürgen Taeger
von der Uni Oldenburg eingehen. An diesem Montag sind alle Interessierten
eingeladen, sich ab 18.00 Uhr im Technologie-Zentrum Informatik (TZI),
Universitätsallee 22 kostenlos über die Problematik Verbraucherschutz
im Internet zu informieren. (eb/ma)