Ausgabe 03/2000

Inhaltsverzeichnis


C&A online


Auch bei C & A kann man nun nachts shoppen
 
Sicher freuen sich die Verkäuferinnen und Verkäufer bei C & A über jeden Kunden hier in Bremen Vorort. Wer aber gerne im Angebot dieser Ladenkette einmal Nachts stöbern möchte, der muß nicht zum Einbrecher werden, sondern kann dieses ganz genüsslich im Internet unter www.CundA.de tun.
Mit der Bearbeitung des Internetauftrittes hat die Hamburger Firma Razorfish ein Ziel verwirklicht: Internet-Kunden können ein Angebot nutzen, das wichtigen Kriterien für das Online Shopping erfüllt. Darstellung, Lesbarkeit und Anmeldevorgang wurden optimiert. (eb/ma)


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- - Umzug - - Games 7 wechselt Räumlichkeiten



Die Firma Games 7 zieht um. Ab dem 1.3.2000 eröffnet der neue Laden in der Hemmstraße 120. Auf einer Fläche von 85qm soll eine neue Spielwelt entstehen für den begeisterten PC-Software, Playstation, Warhammer und Magic Kartenspieler. An diesem besonderen Tag gibt es für die Besucher Neueröffnungsangebote sowie Tuniere mit unterschiedlichsten Preisen. Das Team möchte für alle Spielebegeisterten regelmäßig 1 x im Monat Magic-Karten-Tuniere sowie Figurenmalwettbewerbe und PC-Netzwerk-Spiele durchführen und hofft auf begeisterte Mitspieler. Im Programm von Games 7 befinden sich u.a. neue und gebrauchte Software, neue und gebrauchte PC- und Playstation Spiele, Tradings Cards. Jeden Mittwoch ab 16.30 Uhr soll eine Magic-Karten Tauschbörse durchgeführt werden. (eb/ma)


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Zubehör? - Kein Problem!



viel Zubehör auf kleiner Ladenfläche
 
Seit einigen Monaten bietet das Telefongeschäft Handy & Co. in der Faulenstr. 25 sein Programm an und erfreut sich bei den Kunden immer größerer Beliebtheit.
“Ich bin schon überall gewesen und Sie haben es!”, diesen Satz hört das Team der Firma immer häufiger. Von Mobilfunkhandys, ISDN- und schnurlose Telefone, Faxgeräte, über Anrufbeantworter bis hin zu Spezialtelefone für Senioren bekommt man hier alles. Wer hätte es gedacht, dass es für ein Haustelefon bis zu 16 verschiedene Anschlusskabel gibt und für schnurlose Telefone über 80 verschiedene Akkus. Aber das Hauptzubehör gilt den Handys. Ob Originalzubehör oder ebenso gute Fremdfabrikate – kein Problem. Taschen, Akkus, Antennen und Freisprecheinrichtungen für fast alle gängigen Modelle sind am Lager. Farbige Designoberschalen und witzige Plüschbärentaschen runden das Angebot ab. “Und sollte mal etwas nicht vorrätig sein, besorgen wir es meistens innerhalb von 48 Stunden.”, so die Aussage vom Team.
Um im Mobilfunk die besten Tarife für den Kunden aussuchen zu können sind alle vier original Netzanbieter (D1 Telekom, D2 mannesmann, e-plus Service, Viag interkom und noch der Provider Hutchison) vertreten. Die Senioren liegen dem Team besonders am Herzen. Für Sie gibt es Telefone die Hörgerätekompatibel sind, bei denen die Frequenzhöhen gesteigert werden können und sogar per Handsender Notrufe hinausgeschickt werden können. Die Geräte sind zwar nicht ganz preiswert, ermöglichen aber das sichere Leben zuhause.
Aus Platzgründen gibt es bei Handy & Co. noch eine besondere Leistung: bei Bestellungen von Faxgeräten und Telefonen gibt es einen Wartebonus auf den Verkaufspreis. Schauen Sie einfach mal hinein und lassen sich überraschen.(eb/ma)


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Bremissimo - Bremer Rekorde gesucht



Im Juni feiert die Sparkasse 175 Jahre und möchte diesen Anlaß nutzen, das Engagement für die Stadt Bremen zu dokumentieren und zu stärken. Umsetzen möchte sie dieses u.a. mit der Idee eines Bremen-Buches, indem möglichst viele Bremer Bestleistungen dokumentiert werden sollen.
Das Buch mit dem Titel “Bremissimo” soll alle Bevölkerungskreise ansprechen und für Vereine, Sammler, Erfinder und andere Interessierte so etwas wie ein Nachschlagewerk werden. Die Initiatoren hoffen, dass so eine reich bebilderte Publikation und eine Bremensie entsteht und somit auch ein Stück Bremer Geschichte festgehalten wird. Gesucht werden Bremerinnen und Bremer die Rekorde halten oder Rekorde die in Bremen erzielt wurden. Gesucht werden Höchstleistungen und Superlative, geniale Erfindungen, große Pionierleistungen, ansehnliche Sammlungen und Menschen mit besonderen Auszeichnungen. Neben sportlichen Leistungen sollen auch Fragen wie wer hat den größten Kürbis geerntet oder die meisten Blumenvasen oder die meisten Kilometer mit dem Rad absolviert behandelt werden.
Die Ausschreibung zum Rekordebuch sowie Teilnahmescheine sind in allen Sparkassen-Filialen erhältlich. Bis zum 30. Juni 2000 müssen die Rekorde eingegangen sein. Rekorde müssen durch Dokumente, Urkunden oder zwei volljährigen Zeugen bestätigt werden. Eine Jury wird alle Einsendungen prüfen. (eb/ma)
Weitere Informationen: Herr Zimehl, Telefon 0421/1793181


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Das virtuelle Museum Eine Ansammlung von Wissen



Zugang zu den Museen per PC - dank CHARM



Über Karten den Standort feststellen
 
Angeregt durch den sogenannten Global Bangemann-Bericht des Europäischen Rates "Europe and the Global Informationsociety", forderte die Stadt Stockholm Ende 1997 alle Städte dieser Welt mit mindestens 400.000 Einwohnern zu einem Wettstreit auf: Wer öffnet sich am erfolgreichsten der Informationsgesellschaft? Durch diesen Aufruf entstand u.a. das Projekt CHARM.
Fremde Welten per Mausklick durch Animation, Videos und Grafiken zu entdecken - das sind Reize, mit denen Besucher angelockt werden sollen. Ein Projekt, das sich CHARM ( Cultural Heritage at Remote Museum zu deutsch: Kulturelle Erbschaft aus entferntem Museum) nennt, wurde entwickelt, um der Öffentlichkeit über den PC unter http://charm.coinn-bremen.de Zugang zu den Museen Bremens und Bremerhavens zu ermöglichen.
Diese Museen verfügen insgesamt über ca. 4 Mio. Artefakte aus den Bereichen Kunst, Naturgeschichte, Geschichte, Technik und Ethnographie. Jede dieser Artefakte ist mit einer Menge von Informationen verbunden. Lediglich ca. 5% von ihnen werden ausgestellt. Diejenigen Exponate, die ausgestellt werden, werden entsprechend der Zielsetzung, Geschichte und Tendenz der ausstellenden Institution organisiert. Das Ergebnis sind anbieterdefinierte Ausstellungen, die der Öffentlichkeit lediglich einen Teil der Informationen zugänglich machen. Hier möchte CHARM, als Internet- sowie als Breitbandapplikation die Richtung von einer anbieterdefinierten hin zu einer kundendefinierten Ausstellung wechseln.
Ein wesentlicher Aspekt des Projektes soll das Vernetzen des Informationsangebots der einzelnen Museen sowie das Verbinden von Sammlungen oder Ausstellungen zu bestimmten Themenbereichen sein. Oberstes Ziel soll sein, allen Nutzern den Zugang zu dem Angebot der Bremer Museen zu erleichtern.
Die Entwickler des Projektes sind sicher, daß auf diese Art, ein größerer Teil der Bevölkerung das Kulturgut der Stadt regelmäßig nutzen und genießen wird.
Weitere Informationen gibt es über Dr. Goetz Mackensen im Übersee-Museum (Bahnhofsplatz 13, 28195 Bremen) unter der Telefonnummer 0421/3619766 oder unter der E-mail: uem4@zfn.uni-bremen.de. (eb/ma)


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Radio Hamburg und Byte On



Beim Radio einkaufen - das Internet machts möglich


Byte On, der Computer- und Elektronik-Shop des Primus-Online- Netzwerkes kooperiert mit Radio Hamburg.
Nun können die Besucher der Homepage www.radiohamburg.de auf der neuen Shopping-Meile des Hansestadt-Senders, Produkte von Byte On kaufen ( www.byteon.de). Das Angebot reicht nach Angaben von der einfachen Tintenpatrone über Drucker, Computer und Software bis hin zu Handys und Digitalkameras. Die Homepage des Radiosenders wurde dafür komplett relauncht und um zahlreiche neue Features ergänzt. Radio Hamburg hat täglich über 700.000 Hörer und soll damit Marktführer in der Hansestadt sein.
“Die Homepages von Medienunternehmen sind beliebt bei Onlinern. Wir kommen mit den Angebot zum Kunden und nicht umgekehrt. Darüber hinaus werden durch das Verschmelzen unterschiedlicher Medien Kooperationen auf diesem Sektor immer wichtiger”, sagte Michael Gerke, Geschäftsführer von Byte On. Andrea Anders, Marketingchefin von Radio Hamburg: “Beim Stichwort Internet-Portale muss man nicht gleich an Websites denken, auch das Radio kann ein idealer Einstieg sein”. (ots/ma)


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Überblick auf einen Klick



Bremen-Überblick bei Offerto


Das Online Auktionshaus Offerto bietet einen regionalen Überblick von Angeboten aus speziellen Städten. Und Bremen ist dabei!
So besteht nach Ersteigerung die Möglichkeit, das neue Hab und Gut Vorort abzuholen. Zusätzlich soll Stöbern unter www. Offerto.de jetzt noch mehr Spaß machen, denn es kann eine “Picture Gallery” per Link angewählt werden. Der Vorteil der virtuellen Bildergalerie liegt darin, in sekundenschnelle Bilder der Auktionsposten auf dem Bildschirm begutachten zu können. Wenn z.B. in der Suchmaske nach Artikel wie “Notebook” gesucht wurde, genügt ein Mausklick - und schon erhält man alle Geräte übersichtlich dargestellt. Der Surfer kann sich dann erst mal einen Überblick verschaffen. Sollte ihm ein Bild zusagen, genügt ein Klick auf den Wunsch-Artikel, und das Mitsteigern kann beginnen. Zusätzliche Spannung verspricht durch die neue Galerie jetzt auch der virtuelle Flirtmarkt von Offerto.de - bei den heiß umkämpften Single-Auktionen sind alle Fotos der Ersteigerungswilligen auf einen Klick abzurufen. (ots/ma)


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RenderEvent aus Bremen

 
Vom 24.2. bis zum 8.3.2000 veranstaltet die Bremer Agentur motionDesign erstmalig das “Renderevent” für alle User der Software Cinema4D.
Unter der weltweit sichtbaren Adresse: http://134.102.49.92:8088 hat jeder Cinema4D-Nutzer die Möglichkeit, kostenlos seine Jobs auf dem Server von motionDesign rendern zu lassen! Es ist nicht nur erwünscht, daß ein jeder User seine Jobs rendern läßt, um die Internet-Funktionalität dieses Produktes unter Beweis zu stellen, sondern es ist ebenso gern gesehen, daß Teilnehmer ihre Rechenleistung mit in den Prozess "einhängen", was die Maxon Software per Internet-Verbindung ausdrücklich ermöglicht.
Der Ausgang des Events ist offen: Es ist möglich, dass so viele Jobs gestartet werden, daß die Renderclients überlastet werden. Oder, dass so viele Clients Ihre Power zur Verfügung stellen, daß eine respektable Rechenleistung zusammenkommt. In jedem Fall soll reichlich Erfahrung mit dem Einsatz dieser Software im Internet gesammelt werden! Achtung: Technisch bedingt werden alle Texturen und Szene-Dateien an den Server und an alle beteiligten Renderclients übertragen! Es wird also davon abgeraten, während dieser Zeit kommerzielles Material rendern zu lassen!
Die Standleitung für diesen Service wird von der Bremer Innovations-Agentur zur Verfügung gestellt. Die serverseitige Rendersoftware wird von der Maxon GmbH für diesen Zeitraum kostenlos zur Verfügung bereitgestellt. Tagsüber wird bei motionDesign werktags ein Operator den Server bewachen und bei Problemen eingreifen.
Weiter Informationen: motionDesign im BITZ, Jens Bendig, http://www.motionDesign.de


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www.haake-beck.de



Informationen rund um’s Bier

 
Unter www.haake-beck.de können sich Bierfans seit Anfang Februar diesen Jahres über die Marke informieren. Haake-Beck setzt dabei verstärkt auf jüngere Zielgruppen.
Auf der Homepage werden Promotion-Aktionen mit Gewinnspielen oder andere Veranstaltungen angekündigt. Die Internet-Besucher können sich virtuelle Grüße mit dem “Kuß des Nordens” zuschicken.
Hinter den Rubriken auf der Website verbirgt sich Wissenswertes rund um die Marke. Der Internetbesucher kann einen Streifzug durch die “Werbegalerie” unternehmen, in der es alte Werbeplakate zu sehen gibt. Impressionen aus der Firmengeschichte, verbunden mit den wichtigsten Zahlen, Daten und Fakten zur fast 175 Jahre alten Haake-Beck Brauerei verbergen sich hinter “Historie”. Interessantes über das Sortiment ist unter “Produkte” abrufbar und die passenden Gläser sowie andere Werbemittel wie Uhren, Handtücher, T-Shirts und nostalgische Emailleschilder können gleich via Internet bestellt werden. (eb/ma)


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Nebeneinkommensbescheinigung



Die Bundesanstalt für Arbeit stellt im Internet unter www.arbeitsamt.de (Menü “Geldleistungen”) außer dem Vordruck “Arbeitsbescheinigung” jetzt auch die “Nebeneinkommensbescheinigung” bereit.
Diese Bescheinigung müssen nicht nur Bremer Arbeitgeber ausstellen, wenn diese einen Arbeitnehmer beschäftigen, der vom Arbeitsamt Geldleistungen (z.B. Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe) bezieht und eine zulässige Beschäftigung von weniger als 15 Stunden wöchentlich ausübt. Der Nebenverdienst wird teilweise von der Lohnersatzleistung abgezogen.
Die Vordrucke können jetzt vom Arbeitgeber direkt am PC ausgefüllt und anschließend ausgedruckt werden. Also kein Grund mehr des Vergessens... (ots/hi)


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BEMI - Dicht


Noch in der Oktober-Ausgabe letzten Jahres berichteten wir über eine Firmenänderungen am Breitenweg 53 - aus der Firma pc spezialist wurde BEMI. Damals keine große Änderung, sondern schlicht und ergreifend ein Partnerwechsel. Bereits nach 8 Monaten müssen wir leider die Mitteilung der Aufgabe dieser Filiale kundtun. Im Februar schloß die Filiale Bremen und im März bestehen nur noch Serviceleistungen für die Kunden vor Ort.
Allerdings gibt es trotz der schlechten Nachricht auch positives zu berichten, die Kunden sollen weiterhin betreut werden. Dafür ist im Monat März noch Montags und Freitags von 12.00 - 18.00 Uhr telefonisch unter 0421/1655607 jemand zu erreichen. Danach sollte ein Support für die Bremer Kunden über eine Hamburger Filiale laufen, leider war bis zum Redaktionsschluß keine Telefonnummer hierfür zu erfahren. Die Bemühungen der Geschäftsführer hier in Bremen eine Servicestation einzurichten, scheiterte nach eigenen Aussagen an Investitionsbereitschaften von Firmen vor Ort.
Hebrock und Proß GmbH gründete sich bereits im Jahre 1991, es folgten Schwesterfirmen (1994 in Bremen). Dann die Mitgliedschaft der Franchisekette pc.Spezialist und im Juli 1999 der Wechsel zum neuen Kooperationspartner BEMI. Und nun die Aufgabe der Bremer Filiale.
Wir wünschen viel Glück


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Haftung beim Online-Banking


Das Online-Banking ist einer der meistgenutzten Dienstleistungen im Internet. Dem Kunden wird bei Inanspruchnahme der von den Banken auf elektronischem Wege einzelne Bankgeschäfte wie Kontostandsabfragen und auch Überweisungen ausführen. Rechtlich ungeklärt ist dabei aber die Frage der Haftung: Wen trifft das Risiko, wenn das Konto des Kunden durch Dritte “abgeräumt” wird?
Zum elektronischen Zahlungsverkehr im Internet gehört neben weiteren Verfahren - wie etwa der Zahlung per Kreditkarte - auch das Online-Banking, bei dem der Kunde unter Einsatz des PIN- und TAN-Verfahrens Überweisungsaufträge erteilen kann. Der Kunde wählt sich dabei in den Rechner seines Kreditinstitutes ein und kann sodann Überweisungen vornehmen: Diese erfolgen nach Übermittlung einer PIN (Geheimnummer) und einer für jeden Überweisungsvorgang einmalig zu verwenden TAN (Transaktionsnummer), die dem Kunden vorab schriftlich mitgeteilt werden.
 
Mißbräuchliche Verwendung
Würde es Dritten gelingen, sich Zugriff auf den Rechner des Kreditinstitutes zu verschaffen und sodann unter Eingabe der PIN und TAN Überweisungen vorzunehmen, gilt folgendes: Die Bank hat nur dann einen Anspruch auf Rückzahlung des abgebuchten Betrages, wenn sie beweisen kann, daß der Kunde die Überweisung vorgenommen hat. Zwar sehen die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken hier eine Haftung des Kunden vor, wenn er den Mißbrauch zu vertreten hat, also eine Sorgfaltspflichtverletzung seitens des Kunden vorliegt. Dies wäre z. B. der Fall, wenn der Kunde seine PIN- bzw. TAN-Nummer an Dritte mitgeteilt hat oder durch unsachgemäße Aufbewahrung dazu beigetragen hat, daß Dritte von den Nummern Kenntnis erlangen konnten. Ein derartiges Verschulden wäre aber grundsätzlich von der Bank zu beweisen. Dies wird sie in der Regel nicht können, da sie ja keinen Einblick in den Umgang des Kunden mit seiner PIN und den jeweiligen Transaktionsnummern hat. Bei Anwendung dieser Beweislastregeln würde daher immer die Bank haften.
 
Ausnahme: Anwendbarkeit des “Anscheinsbeweises”?
Wegen dieser unbefriedigenden Lösung wird vorgeschlagen, die Regeln des beim ec-Karten-Verfahren (Auszahlung gegen Karte und Eingabe PIN) einschlägigen “Anscheinsbeweises” auch auf das Online-Banking anzuwenden, da die Sicherheitsstandards mit denen des ec-Karten-Verfahrens vergleichbar sind.
 
Der Anscheinsbeweis besagt, daß in den Fällen, wo eine Auszahlung unter Verwendung der ec-Karte und Eingabe der PIN erfolgt ist, entweder der Kunde selbst abgehoben hat oder erst durch sorgfaltswidrige Aufbewahrung der PIN eine Abbuchung ermöglicht hat. In diesem Fall hat der Kunde zu beweisen, daß er seine Sorgfaltspflichten nicht verletzt hat. Diesen Beweis wird der Kunde nicht führen können und im Ergebnis haften.

Der Grund für den Anscheinsbeweis wird darin gesehen, daß das ec-Karten-System als sicher gilt. Ganz unumstritten ist dies jedoch nicht: Manche Gerichte sehen das ec-Karten-System derzeitig nicht mehr als sicher an, da die PIN-Nummer “errechnet” werden kann und wenden deshalb die Regeln des Anscheinsbeweises nicht mehr an. Im Ergebnis hängen die Rechtsstreite daher von den seitens der Gerichte bemühten EDV-Sachverständigen ab, die das PIN-Verfahren entweder als sicher (= Haftung des Kunden) oder unsicher (= Haftung der Bank) beurteilen.
 
Folgerungen für das Online-Banking
Die von den Gerichten entwickelte Beweislastverteilung ist auf das Online-Banking übertragbar. Sofern die Gerichte im Mißbrauchsfalle meinen, das Online-Banking sei technisch sicher, wird voraussichtlich ein Anscheinsbeweis zugunsten des Kreditinstitutes angenommen (=Haftung des Kunden). In diesem Falle wird davon ausgegangen, daß entweder der Kunde selbst die Abbuchung vorgenommen hat oder diese durch Verletzung seiner Sorgfaltspflichten erst ermöglicht hat. Im Ergebnis würde die Haftungsverteilung bei der mißbräuchlichen Verwendung des Online-Banking davon abhängen, wie die Sicherheit der technischen Standards beurteilt wird. Würde es z. B. einem Hacker gelingen, die Sicherheitsstandards der Banken zu überwinden, so wäre für eine Haftung des Kunden kein Raum mehr.

Dr. Frank Alpert, Rechtsanwalt