Ausgabe 03/2000
C&A online
Auch
bei C & A kann man nun nachts shoppen
Sicher
freuen sich die Verkäuferinnen und Verkäufer bei C & A über
jeden Kunden hier in Bremen Vorort. Wer aber gerne im Angebot dieser Ladenkette
einmal Nachts stöbern möchte, der muß nicht zum Einbrecher
werden, sondern kann dieses ganz genüsslich im Internet unter
www.CundA.de
tun.
Mit
der Bearbeitung des Internetauftrittes hat die Hamburger Firma Razorfish ein
Ziel verwirklicht: Internet-Kunden können ein Angebot nutzen, das
wichtigen Kriterien für das Online Shopping erfüllt. Darstellung,
Lesbarkeit und Anmeldevorgang wurden optimiert. (eb/ma)
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-
- Umzug - - Games 7 wechselt Räumlichkeiten
Die
Firma Games 7 zieht um. Ab dem 1.3.2000 eröffnet der neue Laden in der
Hemmstraße 120. Auf einer Fläche von 85qm soll eine neue Spielwelt
entstehen für den begeisterten PC-Software, Playstation, Warhammer und
Magic Kartenspieler. An diesem besonderen Tag gibt es für die Besucher
Neueröffnungsangebote sowie Tuniere mit unterschiedlichsten Preisen. Das
Team möchte für alle Spielebegeisterten regelmäßig 1 x im
Monat Magic-Karten-Tuniere sowie Figurenmalwettbewerbe und PC-Netzwerk-Spiele
durchführen und hofft auf begeisterte Mitspieler. Im Programm von Games 7
befinden sich u.a. neue und gebrauchte Software, neue und gebrauchte PC- und
Playstation Spiele, Tradings Cards. Jeden Mittwoch ab 16.30 Uhr soll eine
Magic-Karten Tauschbörse durchgeführt werden. (eb/ma)
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Zubehör?
- Kein Problem!
viel
Zubehör auf kleiner Ladenfläche
Seit
einigen Monaten bietet das Telefongeschäft Handy & Co. in der
Faulenstr. 25 sein Programm an und erfreut sich bei den Kunden immer
größerer Beliebtheit.
“Ich
bin schon überall gewesen und Sie haben es!”, diesen Satz hört
das Team der Firma immer häufiger. Von Mobilfunkhandys, ISDN- und
schnurlose Telefone, Faxgeräte, über Anrufbeantworter bis hin zu
Spezialtelefone für Senioren bekommt man hier alles. Wer hätte es
gedacht, dass es für ein Haustelefon bis zu 16 verschiedene Anschlusskabel
gibt und für schnurlose Telefone über 80 verschiedene Akkus. Aber das
Hauptzubehör gilt den Handys. Ob Originalzubehör oder ebenso gute
Fremdfabrikate – kein Problem. Taschen, Akkus, Antennen und
Freisprecheinrichtungen für fast alle gängigen Modelle sind am Lager.
Farbige Designoberschalen und witzige Plüschbärentaschen runden das
Angebot ab. “Und sollte mal etwas nicht vorrätig sein, besorgen wir
es meistens innerhalb von 48 Stunden.”, so die Aussage vom Team.
Um
im Mobilfunk die besten Tarife für den Kunden aussuchen zu können
sind alle vier original Netzanbieter (D1 Telekom, D2 mannesmann, e-plus
Service, Viag interkom und noch der Provider Hutchison) vertreten. Die Senioren
liegen dem Team besonders am Herzen. Für Sie gibt es Telefone die
Hörgerätekompatibel sind, bei denen die Frequenzhöhen gesteigert
werden können und sogar per Handsender Notrufe hinausgeschickt werden
können. Die Geräte sind zwar nicht ganz preiswert, ermöglichen
aber das sichere Leben zuhause.
Aus
Platzgründen gibt es bei Handy & Co. noch eine besondere Leistung: bei
Bestellungen von Faxgeräten und Telefonen gibt es einen Wartebonus auf den
Verkaufspreis. Schauen Sie einfach mal hinein und lassen sich
überraschen.(eb/ma)
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Bremissimo
- Bremer Rekorde gesucht
Im
Juni feiert die Sparkasse 175 Jahre und möchte diesen Anlaß nutzen,
das Engagement für die Stadt Bremen zu dokumentieren und zu stärken.
Umsetzen möchte sie dieses u.a. mit der Idee eines Bremen-Buches, indem
möglichst viele Bremer Bestleistungen dokumentiert werden sollen.
Das
Buch mit dem Titel “Bremissimo” soll alle Bevölkerungskreise
ansprechen und für Vereine, Sammler, Erfinder und andere Interessierte so
etwas wie ein Nachschlagewerk werden. Die Initiatoren hoffen, dass so eine
reich bebilderte Publikation und eine Bremensie entsteht und somit auch ein
Stück Bremer Geschichte festgehalten wird. Gesucht werden Bremerinnen und
Bremer die Rekorde halten oder Rekorde die in Bremen erzielt wurden. Gesucht
werden Höchstleistungen und Superlative, geniale Erfindungen, große
Pionierleistungen, ansehnliche Sammlungen und Menschen mit besonderen
Auszeichnungen. Neben sportlichen Leistungen sollen auch Fragen wie wer hat den
größten Kürbis geerntet oder die meisten Blumenvasen oder die
meisten Kilometer mit dem Rad absolviert behandelt werden.
Die
Ausschreibung zum Rekordebuch sowie Teilnahmescheine sind in allen
Sparkassen-Filialen erhältlich. Bis zum 30. Juni 2000 müssen die
Rekorde eingegangen sein. Rekorde müssen durch Dokumente, Urkunden oder
zwei volljährigen Zeugen bestätigt werden. Eine Jury wird alle
Einsendungen prüfen. (eb/ma)
Weitere
Informationen: Herr Zimehl, Telefon 0421/1793181
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Das
virtuelle Museum Eine Ansammlung von Wissen

Zugang
zu den Museen per PC - dank CHARM

Über
Karten den Standort feststellen
Angeregt
durch den sogenannten Global Bangemann-Bericht des Europäischen Rates
"Europe and the Global Informationsociety", forderte die Stadt Stockholm Ende
1997 alle Städte dieser Welt mit mindestens 400.000 Einwohnern zu einem
Wettstreit auf: Wer öffnet sich am erfolgreichsten der
Informationsgesellschaft? Durch diesen Aufruf entstand u.a. das Projekt CHARM.
Fremde
Welten per Mausklick durch Animation, Videos und Grafiken zu entdecken - das
sind Reize, mit denen Besucher angelockt werden sollen. Ein Projekt, das sich
CHARM (
Cultural
Heritage
at
Remote
Museum
zu deutsch: Kulturelle Erbschaft aus entferntem Museum) nennt, wurde
entwickelt, um der Öffentlichkeit über den PC unter
http://charm.coinn-bremen.de
Zugang zu den Museen Bremens und Bremerhavens zu ermöglichen.
Diese
Museen verfügen insgesamt über ca. 4 Mio. Artefakte aus den Bereichen
Kunst, Naturgeschichte, Geschichte, Technik und Ethnographie. Jede dieser
Artefakte ist mit einer Menge von Informationen verbunden. Lediglich ca. 5% von
ihnen werden ausgestellt. Diejenigen Exponate, die ausgestellt werden, werden
entsprechend der Zielsetzung, Geschichte und Tendenz der ausstellenden
Institution organisiert. Das Ergebnis sind anbieterdefinierte Ausstellungen,
die der Öffentlichkeit lediglich einen Teil der Informationen
zugänglich machen. Hier möchte CHARM, als Internet- sowie als
Breitbandapplikation die Richtung von einer anbieterdefinierten hin zu einer
kundendefinierten Ausstellung wechseln.
Ein
wesentlicher Aspekt des Projektes soll das Vernetzen des Informationsangebots
der einzelnen Museen sowie das Verbinden von Sammlungen oder Ausstellungen zu
bestimmten Themenbereichen sein. Oberstes Ziel soll sein, allen Nutzern den
Zugang zu dem Angebot der Bremer Museen zu erleichtern.
Die
Entwickler des Projektes sind sicher, daß auf diese Art, ein
größerer Teil der Bevölkerung das Kulturgut der Stadt
regelmäßig nutzen und genießen wird.
Weitere
Informationen gibt es über Dr. Goetz Mackensen im Übersee-Museum
(Bahnhofsplatz 13, 28195 Bremen) unter der Telefonnummer 0421/3619766 oder
unter der E-mail:
uem4@zfn.uni-bremen.de.
(eb/ma)
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Radio
Hamburg und Byte On

Beim
Radio einkaufen - das Internet machts möglichByte
On, der Computer- und Elektronik-Shop des Primus-Online- Netzwerkes kooperiert
mit Radio Hamburg.
Nun
können die Besucher der Homepage
www.radiohamburg.de
auf der neuen Shopping-Meile des Hansestadt-Senders, Produkte von Byte On
kaufen (
www.byteon.de).
Das Angebot reicht nach Angaben von der einfachen Tintenpatrone über
Drucker, Computer und Software bis hin zu Handys und Digitalkameras. Die
Homepage des Radiosenders wurde dafür komplett relauncht und um zahlreiche
neue Features ergänzt. Radio Hamburg hat täglich über 700.000
Hörer und soll damit Marktführer in der Hansestadt sein.
“Die
Homepages von Medienunternehmen sind beliebt bei Onlinern. Wir kommen mit den
Angebot zum Kunden und nicht umgekehrt. Darüber hinaus werden durch das
Verschmelzen unterschiedlicher Medien Kooperationen auf diesem Sektor immer
wichtiger”, sagte Michael Gerke, Geschäftsführer von Byte On.
Andrea Anders, Marketingchefin von Radio Hamburg: “Beim Stichwort
Internet-Portale muss man nicht gleich an Websites denken, auch das Radio kann
ein idealer Einstieg sein”.
(ots/ma)
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Überblick
auf einen Klick

Bremen-Überblick
bei Offerto
Das
Online Auktionshaus Offerto bietet einen regionalen Überblick von
Angeboten aus speziellen Städten. Und Bremen ist dabei!
So
besteht nach Ersteigerung die Möglichkeit, das neue Hab und Gut Vorort
abzuholen. Zusätzlich soll Stöbern unter
www.
Offerto.de
jetzt noch mehr Spaß machen, denn es kann eine “Picture
Gallery” per Link angewählt werden. Der Vorteil der virtuellen
Bildergalerie liegt darin, in sekundenschnelle Bilder der Auktionsposten auf
dem Bildschirm begutachten zu können. Wenn z.B. in der Suchmaske nach
Artikel wie “Notebook” gesucht wurde, genügt ein Mausklick -
und schon erhält man alle Geräte übersichtlich dargestellt. Der
Surfer kann sich dann erst mal einen Überblick verschaffen. Sollte ihm ein
Bild zusagen, genügt ein Klick auf den Wunsch-Artikel, und das Mitsteigern
kann beginnen. Zusätzliche Spannung verspricht durch die neue Galerie
jetzt auch der virtuelle Flirtmarkt von Offerto.de - bei den heiß
umkämpften Single-Auktionen sind alle Fotos der Ersteigerungswilligen auf
einen Klick abzurufen.
(ots/ma)
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RenderEvent
aus Bremen
Vom
24.2. bis zum 8.3.2000 veranstaltet die Bremer Agentur motionDesign erstmalig
das “Renderevent” für alle User der Software Cinema4D.
Unter
der weltweit sichtbaren Adresse:
http://134.102.49.92:8088
hat jeder Cinema4D-Nutzer die Möglichkeit, kostenlos seine Jobs auf dem
Server von motionDesign rendern zu lassen! Es ist nicht nur erwünscht,
daß ein jeder User seine Jobs rendern läßt, um die
Internet-Funktionalität dieses Produktes unter Beweis zu stellen, sondern
es ist ebenso gern gesehen, daß Teilnehmer ihre Rechenleistung mit in den
Prozess "einhängen", was die Maxon Software per Internet-Verbindung
ausdrücklich ermöglicht.
Der
Ausgang des Events ist offen: Es ist möglich, dass so viele Jobs gestartet
werden, daß die Renderclients überlastet werden. Oder, dass so viele
Clients Ihre Power zur Verfügung stellen, daß eine respektable
Rechenleistung zusammenkommt. In jedem Fall soll reichlich Erfahrung mit dem
Einsatz dieser Software im Internet gesammelt werden! Achtung: Technisch
bedingt werden alle Texturen und Szene-Dateien an den Server und an alle
beteiligten Renderclients übertragen! Es wird also davon abgeraten,
während dieser Zeit kommerzielles Material rendern zu lassen!
Die
Standleitung für diesen Service wird von der Bremer Innovations-Agentur
zur Verfügung gestellt. Die serverseitige Rendersoftware wird von der
Maxon GmbH für diesen Zeitraum kostenlos zur Verfügung
bereitgestellt. Tagsüber wird bei motionDesign werktags ein Operator den
Server bewachen und bei Problemen eingreifen.
Weiter
Informationen: motionDesign im BITZ, Jens Bendig,
http://www.motionDesign.de
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www.haake-beck.de

Informationen
rund um’s Bier
Unter
www.haake-beck.de
können sich Bierfans seit Anfang Februar diesen Jahres über die Marke
informieren. Haake-Beck setzt dabei verstärkt auf jüngere Zielgruppen.
Auf
der Homepage werden Promotion-Aktionen mit Gewinnspielen oder andere
Veranstaltungen angekündigt. Die Internet-Besucher können sich
virtuelle Grüße mit dem “Kuß des Nordens”
zuschicken.
Hinter
den Rubriken auf der Website verbirgt sich Wissenswertes rund um die Marke. Der
Internetbesucher kann einen Streifzug durch die “Werbegalerie”
unternehmen, in der es alte Werbeplakate zu sehen gibt. Impressionen aus der
Firmengeschichte, verbunden mit den wichtigsten Zahlen, Daten und Fakten zur
fast 175 Jahre alten Haake-Beck Brauerei verbergen sich hinter
“Historie”. Interessantes über das Sortiment ist unter
“Produkte” abrufbar und die passenden Gläser sowie andere
Werbemittel wie Uhren, Handtücher, T-Shirts und nostalgische
Emailleschilder können gleich via Internet bestellt werden. (eb/ma)
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Nebeneinkommensbescheinigung
Die
Bundesanstalt für Arbeit stellt im Internet unter
www.arbeitsamt.de
(Menü “Geldleistungen”) außer dem Vordruck
“Arbeitsbescheinigung” jetzt auch die
“Nebeneinkommensbescheinigung” bereit.
Diese
Bescheinigung müssen nicht nur Bremer Arbeitgeber ausstellen, wenn diese
einen Arbeitnehmer beschäftigen, der vom Arbeitsamt Geldleistungen (z.B.
Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe) bezieht und eine zulässige
Beschäftigung von weniger als 15 Stunden wöchentlich ausübt. Der
Nebenverdienst wird teilweise von der Lohnersatzleistung abgezogen.
Die
Vordrucke können jetzt vom Arbeitgeber direkt am PC ausgefüllt und
anschließend ausgedruckt werden. Also kein Grund mehr des Vergessens...
(ots/hi)
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BEMI
- Dicht
Noch
in der Oktober-Ausgabe letzten Jahres berichteten wir über eine
Firmenänderungen am Breitenweg 53 - aus der Firma pc spezialist wurde
BEMI. Damals keine große Änderung, sondern schlicht und ergreifend
ein Partnerwechsel. Bereits nach 8 Monaten müssen wir leider die
Mitteilung der Aufgabe dieser Filiale kundtun. Im Februar schloß die
Filiale Bremen und im März bestehen nur noch Serviceleistungen für
die Kunden vor Ort.
Allerdings
gibt es trotz der schlechten Nachricht auch positives zu berichten, die Kunden
sollen weiterhin betreut werden. Dafür ist im Monat März noch Montags
und Freitags von 12.00 - 18.00 Uhr telefonisch unter 0421/1655607 jemand zu
erreichen. Danach sollte ein Support für die Bremer Kunden über eine
Hamburger Filiale laufen, leider war bis zum Redaktionsschluß keine
Telefonnummer hierfür zu erfahren. Die Bemühungen der
Geschäftsführer hier in Bremen eine Servicestation einzurichten,
scheiterte nach eigenen Aussagen an Investitionsbereitschaften von Firmen vor
Ort.
Hebrock
und Proß GmbH gründete sich bereits im Jahre 1991, es folgten
Schwesterfirmen (1994 in Bremen). Dann die Mitgliedschaft der Franchisekette
pc.Spezialist und im Juli 1999 der Wechsel zum neuen Kooperationspartner BEMI.
Und nun die Aufgabe der Bremer Filiale.
Wir
wünschen viel Glück
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Haftung
beim Online-Banking
Das
Online-Banking ist einer der meistgenutzten Dienstleistungen im Internet. Dem
Kunden wird bei Inanspruchnahme der von den Banken auf elektronischem Wege
einzelne Bankgeschäfte wie Kontostandsabfragen und auch Überweisungen
ausführen. Rechtlich ungeklärt ist dabei aber die Frage der Haftung:
Wen trifft das Risiko, wenn das Konto des Kunden durch Dritte
“abgeräumt” wird?
Zum
elektronischen Zahlungsverkehr im Internet gehört neben weiteren Verfahren
- wie etwa der Zahlung per Kreditkarte - auch das Online-Banking, bei dem der
Kunde unter Einsatz des PIN- und TAN-Verfahrens Überweisungsaufträge
erteilen kann. Der Kunde wählt sich dabei in den Rechner seines
Kreditinstitutes ein und kann sodann Überweisungen vornehmen: Diese
erfolgen nach Übermittlung einer PIN (Geheimnummer) und einer für
jeden Überweisungsvorgang einmalig zu verwenden TAN (Transaktionsnummer),
die dem Kunden vorab schriftlich mitgeteilt werden.
Mißbräuchliche
Verwendung
Würde
es Dritten gelingen, sich Zugriff auf den Rechner des Kreditinstitutes zu
verschaffen und sodann unter Eingabe der PIN und TAN Überweisungen
vorzunehmen, gilt folgendes: Die Bank hat nur dann einen Anspruch auf
Rückzahlung des abgebuchten Betrages, wenn sie beweisen kann, daß
der Kunde die Überweisung vorgenommen hat. Zwar sehen die allgemeinen
Geschäftsbedingungen der Banken hier eine Haftung des Kunden vor, wenn er
den Mißbrauch zu vertreten hat, also eine Sorgfaltspflichtverletzung
seitens des Kunden vorliegt. Dies wäre z. B. der Fall, wenn der Kunde
seine PIN- bzw. TAN-Nummer an Dritte mitgeteilt hat oder durch
unsachgemäße Aufbewahrung dazu beigetragen hat, daß Dritte von
den Nummern Kenntnis erlangen konnten. Ein derartiges Verschulden wäre
aber grundsätzlich von der Bank zu beweisen. Dies wird sie in der Regel
nicht können, da sie ja keinen Einblick in den Umgang des Kunden mit
seiner PIN und den jeweiligen Transaktionsnummern hat. Bei Anwendung dieser
Beweislastregeln würde daher immer die Bank haften.
Ausnahme:
Anwendbarkeit des “Anscheinsbeweises”?
Wegen
dieser unbefriedigenden Lösung wird vorgeschlagen, die Regeln des beim
ec-Karten-Verfahren (Auszahlung gegen Karte und Eingabe PIN) einschlägigen
“Anscheinsbeweises” auch auf das Online-Banking anzuwenden, da die
Sicherheitsstandards mit denen des ec-Karten-Verfahrens vergleichbar sind.
Der
Anscheinsbeweis besagt, daß in den Fällen, wo eine Auszahlung unter
Verwendung der ec-Karte und Eingabe der PIN erfolgt ist, entweder der Kunde
selbst abgehoben hat oder erst durch sorgfaltswidrige Aufbewahrung der PIN eine
Abbuchung ermöglicht hat. In diesem Fall hat der Kunde zu beweisen,
daß er seine Sorgfaltspflichten nicht verletzt hat. Diesen Beweis wird
der Kunde nicht führen können und im Ergebnis haften.
Der
Grund für den Anscheinsbeweis wird darin gesehen, daß das
ec-Karten-System als sicher gilt. Ganz unumstritten ist dies jedoch nicht:
Manche Gerichte sehen das ec-Karten-System derzeitig nicht mehr als sicher an,
da die PIN-Nummer “errechnet” werden kann und wenden deshalb die
Regeln des Anscheinsbeweises nicht mehr an. Im Ergebnis hängen die
Rechtsstreite daher von den seitens der Gerichte bemühten
EDV-Sachverständigen ab, die das PIN-Verfahren entweder als sicher (=
Haftung des Kunden) oder unsicher (= Haftung der Bank) beurteilen.
Folgerungen
für das Online-Banking
Die
von den Gerichten entwickelte Beweislastverteilung ist auf das Online-Banking
übertragbar. Sofern die Gerichte im Mißbrauchsfalle meinen, das
Online-Banking sei technisch sicher, wird voraussichtlich ein Anscheinsbeweis
zugunsten des Kreditinstitutes angenommen (=Haftung des Kunden). In diesem
Falle wird davon ausgegangen, daß entweder der Kunde selbst die Abbuchung
vorgenommen hat oder diese durch Verletzung seiner Sorgfaltspflichten erst
ermöglicht hat. Im Ergebnis würde die Haftungsverteilung bei der
mißbräuchlichen Verwendung des Online-Banking davon abhängen,
wie die Sicherheit der technischen Standards beurteilt wird. Würde es z.
B. einem Hacker gelingen, die Sicherheitsstandards der Banken zu
überwinden, so wäre für eine Haftung des Kunden kein Raum mehr.
Dr.
Frank Alpert, Rechtsanwalt